Zurück zur Übersicht

BuP erfüllt bereits jetzt die Anforderungen des Luftfahrt-Bundesamtes für den Betrieb von UAS/Drohnen.

Ab 2021 gelten neue EU-Regelungen für die Verwendung von Drohnen/UAS. 

Der Betrieb von Drohnen/UAS wird nun in drei Betriebskategorien unterteilt:
Offen (A1/A2/A3), Speziell und Zulassungspflichtig.

Wir haben unsere Pflichten erfüllt und sind als UAS-Betreiber in der offenen Kategorie beim LBA (Luftfahrt-Bundesamt) registriert. Die entsprechende Sachkunde gemäß den Regelungen der EASA (European Union Aviation Safety Agency) wurde von Mitarbeitern bereits erfolgreich erarbeitet.

BuP ist bereit für die nächsten Lufteinsätze.

Das Bundesverkehrsministerium informiert zu den Themen Drohnenkategorien, Nachweise und Genehmigungen unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html

 

© BuP

 

logo